Bevor ein Projekt realisiert werden kann, müssen die Entwickler beweisen, dass es alle Vorschriften erfüllt, z.B. bezüglich Landschaftsschutz, Natur- und Umweltschutz, Lärmschutz oder auch Gewässerschutz. Deshalb muss ein Windparkprojekt vor seiner Realisierung eine detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgreich durchlaufen haben.
Das dreistufige Planungsverfahren verläuft wie folgt:
1
Die Kantone legen im Auftrag des Bundes im kantonalen Richtplan Gebiete fest, die für die Windenergienutzung geeignet sind. Auf dieser Stufe wird eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, Verbänden und Interessengruppen durchgeführt.
2
Ist der kantonale Richtplan ausgearbeitet, müssen die Kantone ihn dem Bund vorlegen, der ihn prüft und genehmigt. Dies war beim Richtplan des Kantons Freiburg im August 2020 der Fall. Es gilt auch daran zu erinnern, dass das nationale Interesse am Bau von Windenergieanlagen gesetzlich als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen eingestuft wird.
3
Auf Gemeindeebene werden die Projekte in den kommunalen Zonen- oder Nutzungsplan aufgenommen und münden letztlich im Baugesuch, über das die Gemeinde entscheidet.