Windenergieanlagen verursachen Geräusche, die hauptsächlich an den Flügeln der Anlage entstehen. Diese müssen strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere die Lärmschutzverordnung. Um diese einzuhalten, dürfen die Windkraftanlagen von den Anwohnern kaum gehört werden. Die Betriebsgeräusche von geplanten Anlagen werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung systematisch abgeklärt. Dabei sind die Lärmgrenzwerte für die Nacht strenger als für den Tag. Sind die Anlagen in Betrieb, müssen sie die Anforderungen in jedem Fall erfüllen. Bestehen Zweifel daran, ordnen die Behörden entsprechende Messungen an und verfügen Massnahmen, die die Einhaltung der Lärmschutzanforderungen sicherstellen.
Eine Unterhaltung im normalen Plauderton ist direkt unter einer laufenden Anlage jederzeit möglich. Ausserdem sind Windkraftanlagen der jüngsten Generation mit technischen Vorrichtungen ausgestattet, um die Geräusche weiter zu reduzieren. An den Flügeln werden an der Hinterkante Kämme angebracht und es werden Flügel mit gebogenen Blattenden eingesetzt, die die Luftwirbel und somit die Geräuschbildung vermindern.
Niedrige Lärmemissionen und strenge Kontrollen
Eine Windturbine gibt weniger Lärm ab als ein Gespräch im Büro
Der Klimawandel, die grösste Bedrohung für Vögel
Eine gewissenhafte Planung und neue technische Lösungen garantieren den Vogel- und Fledermausschutz.
«Wir gehen davon aus, dass 75% der europäischen Brutvögel vom Klimawandel bedroht sind. Wenn wir auf umweltfreundliche Windenergie setzen, kommt dies auch der Vogelwelt zugute», erklärte Felix Liechti von der Vogelwarte Sempach in «Beobachter Natur». Damit trifft er den Nagel auf den Kopf: Windenergie verringert den Bedarf an fossiler Stromproduktion und trägt so zum Kampf gegen den Klimawandel bei. Bei der Planung von Windenergieanlagen wird auf Brutplätze und Habitate von besonders sensiblen Vogelarten Rücksicht genommen: Für Moore, Wasser- und Zugvogelreservate, Auen, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen und -weiden gilt ein unumstössliches Verbot für Windenergieanlagen.
Ausserdem zeigen wissenschaftliche Studien, die im Jura und in Graubünden durchgeführt wurden, dass Zug- und Nistvögel sich weit oberhalb der Flügel der Windräder bewegen und Greifvögel sowie Krähen die Anlagen in einem Abstand von hundert Metern umfliegen. Sie haben auch gezeigt, dass die Anzahl toter Vögel pro Windkraftanlage relativ klein (weniger als 20 Vögel) ist. Fledermäuse sind vor allem von Mitte März bis Ende Oktober, in der Dämmerung und bei schwachem Wind unterwegs, wenn die Windkraftanlagen ohnehin seltener in Betrieb sind. Windenergieanlagen an sensiblen Standorten sind mit einem System ausgerüstet, das die Anlage abschaltet, wenn Gefahr für die Fledermäuse droht oder Vogelzug stattfindet.